Sparkassen und Volksbanken Raiffeisenbanken gemeinsam gegen Überregulierung - „Viele Verbraucher fühlen sich entmündigt.“

Die Sparkassen und die Volksbanken Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg setzen sich gemeinsam dafür ein, dass Bürokratie beim Verbraucherschutz abgebaut wird. Ferner streben sie einen Runden Tisch für den Verbraucherschutz zusammen mit der Politik und den Verbraucherschützern an und sie wollen, dass mehr für die Bildung breiter Bevölkerungsschichten in Finanzfragen getan wird.

Dies sind die Kernaussagen eines gemeinsamen Positionspapieres, das der Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW) und der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) erarbeitet haben. Die beiden Präsidenten Peter Schneider MdL (SVBW) und Gerhard Roßwog (BWGV) haben es auf der ersten gemeinsamen Pressekonferenz der beiden Regionalverbände am Dienstag in Stuttgart vorgestellt. Die Regionalbanken, die in den beiden Verbänden zusammengeschlossen sind, begleiten rund 90 Prozent aller Privatkunden in Baden-Württemberg.

„Verbraucherschutz ist im Geschäftsmodell eingebaut“
Roßwog und Schneider bekannten sich zu einem wirksamen Verbraucherschutz. „Sparkassen und Volksbanken Raiffeisenbanken sind an ihr Geschäftsgebiet gebunden. Sie wissen, was es heißt, ihren Kunden auch morgen in die Augen zu schauen. Verbraucherschutz ist in dieses Geschäftsmodell schon aus eigenem Interesse heraus eingebaut.“

Daher habe die Qualität der Beratung für Sparkassen und Volksbanken Raiffeisenbanken eine herausragende Bedeutung. Beide Bankengruppen haben Konzepte für den ganzheitlichen Beratungsansatz. „Deshalb messen unsere Häuser die Qualität ihrer Beratung auch durch Kundenzufriedenheitsanalysen.“

Viele Verbraucher fühlen sich entmündigt
Immer mehr Verbraucher beklagen sich, dass der Verbraucherschutz zu weit in ihre Intimsphäre eingreift oder ihnen einfach die Zeit stiehlt, kritisieren die beiden Präsidenten. Die Wertpapierrichtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) verbietet zum Beispiel den Banken jede Anlageberatung, wenn der Kunde nicht seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegt und seine Ausbildung sowie seine berufliche Tätigkeit in seiner Hausbank registrieren lässt.

„Natürlich ist eine gute ganzheitliche Beratung nur möglich, wenn der Kunde den Berater über seine finanzielle Situation informiert“, sagt Roßwog. „Aber es muss doch in der Freiheit des Kunden bleiben, diese Angaben zu verweigern und trotzdem beraten zu werden.“ Und Schneider stellt die Frage: „Welcher Rückschluss ist denn aus dem Beruf eines Kunden zu ziehen oder aus einem Schulabschluss, der vielleicht schon 40 Jahre zurückliegt? Was darf der Arzt mehr oder weniger als der Bäcker, was darf eine Hausfrau, was ein Notar?“ Der Gesetzgeber pflege das Bild eines Verbrauchers, das immer mehr Kunden als Entmündigung empfinden.

Zeitdiebe: Informationsflut und Beratungsprotokoll
Als Zeitdiebe gelten bei Sparkassen und Volksbanken Raiffeisenbanken die Informationspflichten, die der Verbraucherschutz ausgelöst hat. Roßwog: „Unsere Berater müssen inzwischen einem Kunden schon bei der kleinsten Anlagesumme zwischen 200 und 400 Seiten Informationsmaterial aushändigen, wenn er sich für den Kauf eines Investmentfonds entscheidet. In diesen Papieren stehen viele Hinweise, aber wir glauben nicht, dass sie den Kunden helfen, sie schützen oder gar Transparenz bieten.“

Ein zweiter großer Zeitdieb ist für viele Kunden das neue Beratungsprotokoll. „Die Dokumentation der Beratung ist natürlich wichtig“, bekräftigen beide Präsidenten, und das Beratungsprotokoll könne auch den Weg in eine ganzheitliche Beratung ebnen. „Die gesetzlichen Vorschriften zum Beratungsprotokoll werden aber den unterschiedlichen Kundenbedürfnissen nicht gerecht“, unterstreicht Schneider. „Es gibt viele gut informierte Kunden, die sich häufig beraten lassen. Sie kritisieren massiv die Papiermassen und die Wartezeiten, die durch das neue Beratungsprotokoll erzwungen werden. Das muss jetzt nach einem Jahr praktischer Erfahrung noch einmal auf den Prüfstand des Gesetzgebers.“

Im Ergebnis drohe durch diese Reglementierungen, dass Kunden ins Internet verdrängt werden, wo es keine Beratung und damit keine Regulierung gibt. „Der Gesetzgeber läuft Gefahr, durch Überregulierung gute Beratung zu verhindern.“

Flensburg für Bankberater
Entschieden wenden sich Sparkassen wie Volksbanken Raiffeisenbanken gegen eine zentrale Registrierung aller Bankberater, während freie Finanzvermittler völlig unbehelligt weitermachen können. „Wir wehren uns gegen die gigantische Bürokratie, die mit der Registrierung von 300.000 Bankberatern und der laufenden Pflege dieser Datenbank aufgebaut wird“, so Schneider und Roßwog unisono.

Mit diesem Eingriff entwerte der Gesetzgeber das Kreditwesengesetz, das Grundgesetz der Branche. Es bestimmt, dass ein Bankinstitut eigenverantwortlich vom Vorstand geführt wird. Seine Eignung wird von der Bankenaufsicht geprüft und er muss der Adressat von Sanktionen bleiben, wenn etwas schief läuft. Dafür bekomme er auch ein entsprechendes Gehalt.

Der Gesetzgeber fördere ein Klima des Denunziantentums. Böswilligen Menschen werde es leicht gemacht, einen Berater anzuschwärzen; dem Berater drohen Berufsverbot und der Verlust seines Arbeitsplatzes. „Das ist unverhältnismäßig, das ist kein Klima, in dem gute Arbeit gedeiht.“ Der unsägliche Begriff von den „verdeckten Ermittlern“ sei Ausdruck dieses Klimas.

Im Übrigen bekomme die Bankenaufsicht schon seit Jahren Informationen über die Anzahl von Kundenbeschwerden und ihre Behandlung in den einzelnen Banken.

Heftige Kritik: „BaFin muss Grauen Kapitalmarkt kontrollieren“
Während Zehntausende von Bankberatern in Baden-Württemberg bald einzeln bei der Bankenaufsicht registriert werden sollen, dürfen ihre Konkurrenten am Grauen Kapitalmarkt unkontrolliert verkaufen, kritisierten Roßwog und Schneider. Seit Jahrzehnten spreche man über Milliardensummen, die auf diesem Markt durch falsche Versprechungen eingesammelt und vernichtet werden, ohne dass der Gesetzgeber für sogenannte freie Finanzvermittler die gleichen strengen Regeln der Bankenaufsicht einführen will, wie für die Beratung in Filialen. „Der Graue Kapitalmarkt gehört unter die Aufsicht der BaFin und nicht zur Gewerbeaufsicht.“

Kampf um besseren Verbraucherschutz in Europa
Große Sorgen machen sich die beiden Verbände, weil zurzeit ein wichtiges Stück Verbraucherschutz in Europa in Frage gestellt wird. Die EU-Kommis-sion will, dass bei Bankinsolvenzen nur noch Spargelder von maximal 100.000 Euro geschützt sind.

„Die Sparkassen und die Volksbanken Raiffeisenbanken haben mit der Institutssicherung seit vielen Jahrzehnten ein eigenständiges und bewährtes System zum Schutz der Kundengelder, das weit über diesen Minimalschutz hinausgeht“, betont Roßwog. Diese Sicherungssysteme setzen früher an, da es ihr oberstes Ziel ist, eine Insolvenz zu verhindern und stattdessen ein betroffenes Institut durch einen Sanierungsplan wieder aus einer eventuellen Schieflage zu befreien. Dadurch seien alle Kundengelder in unbegrenzter Höhe garantiert.

Schneider: „Die Institutssicherung ist für die gesamte Volkswirtschaft vorteilhaft. Sie stiftet Vertrauen und sorgt für Stabilität im Finanzsektor, denn sie verhindert Bankenschieflagen durch Vorsorge. Für diese Form des Verbraucherschutzes müssen wir jetzt kämpfen, weil die Institutssicherung in Europa Vorbildcharakter haben kann.“ Die Institutssicherung stößt mittlerweile auch in anderen Ländern wie Italien und Ungarn auf großes Interesse.

Die beiden Präsidenten würdigten, dass sich der Landtag von Baden-Württemberg im vergangenen Herbst einmütig für die Institutssicherung positioniert hat. Auch die Europaparlamentarier aller Fraktionen aus Baden-Würt¬temberg kennen den Wert der Institutssicherung und setzen sich für ihren Erhalt ein. Verbraucherminister Rudolf Köberle hat sich offen für die Idee des Runden Tisches gezeigt.

Ihre Ansprechpartner:
Stephan Schorn, Pressesprecher SVBW
Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart
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E-Mail: stephan.schorn@sv-bw.dewww.sv-bw.de

Reinhard Bock-Müller, Pressesprecher BWGV
Heilbronner Straße 41, 70191 Stuttgart
Fon 0711 222 13-27 70  Fax 0711 222 13-29 73 77
E-Mail: reinhard.bock-mueller@bwgv-info.dewww.bwgv-info.de

08. Februar 2011

 
 

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