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BWGV gegen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung

BWGV gegen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung
BWGV

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Der neue europäische Vorschlag für eine Vergemeinschaftung oder Rückversicherung der Einlagensicherung wird entschieden abgelehnt: Volksbanken und Raiffeisenbanken dürfen nicht für das Risiko anderer europäischer Banken haftbar gemacht werden.

In einem europäischen Grundsatzpapier vom 22. Juni 2015 werden erneut Vorschläge zur europaweiten Vergemeinschaftung der Systeme zur nationalen Einlagensicherung unterbreitet. Die Präsidenten der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank, des Europäischen Parlaments, des Rats und der Eurozone schlagen vor, die nationalen Einlagensicherungen in einem Europäischen Einlagensicherungssystem (European Deposit Insurance Scheme – EDIS) als drittem Pfeiler einer vollständigen  Bankenunion zusammenzuführen. Die fünf Präsidenten sehen als ersten Schritt eine Rückversicherung zwischen den bestehenden nationalen Einlagensicherungen in der Eurozone vor.

Volksbanken und Raiffeisenbanken müssten für andere Banken haften

Einige der größten Banken in Europa weisen billionenschwere Bilanzen auf und sind stark im internationalen Investmentbanking aktiv. Die 208 Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg haben Geschäftsmodelle mit geringen Risiken und streben keine Gewinnmaximierung an, sondern die Förderung ihrer 3,65 Millionen Mitglieder. Im Zuge einer Europäischen Einlagensicherung müssten auch Volksbanken und Raiffeisenbanken und deren Kunden für andere Europäische Banken haften. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken sind nicht bereit, die zur Sicherung von Kundengeldern über viele Jahre angesammelten Mittel für die Einlagensicherung in anderen Ländern einzusetzen.

BWGV und BVR gegen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung

Im Einklang mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) spricht sich der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband entschieden gegen eine Vergemeinschaftung aus.

Glaubwürdiger Einlagenschutz verlangt verlässliche EU-Politik

Position des BVR vom 26. Juni 2015

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