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Die Mitglieder

„Wir leben Genossenschaft“ – das ist nicht nur der Leitspruch des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands (BWGV), sondern auch das Motto, das die Genossenschaften seit Gründung leben.

So unterschiedlich die einzelnen Mitglieder des BWGV sind, sie eint die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Sie stehen für die genossenschaftlichen Prinzipien wie Demokratie, Solidarität und Regionalität ein. Das macht die Rechts- und Unternehmensform der eingetragenen Genossenschaft ebenso einzigartig wie beliebt.

 

Die Mitglieder des BWGV

 

Jeder dritte Einwohner Baden-Württembergs ist Mitglied in mindestens einer Genossenschaft. Somit ist Baden-Württemberg das „Land der Genossenschaften“.

Der genossenschaftliche Grundsatz „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele“ hilft, aktuelle Herausforderungen anzugehen. Denn nicht nur für Kooperationen in traditionellen genossenschaftlichen Bereichen bietet sich die Rechtsform an, sondern auch für neue Branchen und Zukunftsmärkte wie Energie, Dienstleistungen, Bildung sowie Pflege und Wohnen. Verstärkt übernehmen Genossenschaften auch Verantwortung bei der Entwicklung des Ländlichen Raums und der Sicherstellung von zukunftsfähiger Infrastruktur.

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