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Die Vorteile der Rechtsform eG

Team: Fünf Hände aufeinander
Creative Commons CCO/pxhere.com

Menschen und Unternehmen gründen Genossenschaften, weil sie so gemeinsame Ziele leichter erreichen, ohne dabei die eigene Selbstständigkeit aufzugeben. Gemeinsam können in einer Genossenschaft Aufträge bearbeitet werden, die für ein einzelnes Unternehmen zu groß oder zu komplex wären. Die Ziele können ganz unterschiedlicher Art sein: wirtschaftlich, sozial, kulturell. Die eingetragene Genossenschaft bringt drei Unternehmen zusammen oder Tausende von Menschen. Genossenschaften sind vielfältig und finden sich in Industrie, in Handel und Handwerk, im Dienstleistungs- und Gesundheitsbereich, im Energiesektor oder als Dorfläden. Die Rechtsform ist flexibel und einfach zu handhaben.

Gute Gründe für eine Genossenschaft

  • Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist allein und ausschließlich verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Zu ihrer Gründung sind bereits drei natürliche oder juristische Personen ausreichend.
  • Die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft kann sich dabei auf wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Ziele richten.
  • Die eingetragene Genossenschaft ist eine demokratische Rechts- und Unternehmensform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Strukturelle Veränderungen sind nur mit Dreiviertel-Mehrheiten möglich. Das verleiht der eingetragenen Genossenschaft eine große Stabilität. Sie sichert damit unternehmerische Selbstständigkeit und schließt eine feindliche Übernahme aus.
  • Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist für viele ganz unterschiedliche Zwecke geeignet, sie ist flexibel, einfach zu handhaben und seit über 160 Jahren bewährt. Der Ein- oder Austritt erfolgt unbürokratisch, zum Nominalwert und ohne Notar oder Unternehmensbewertungen.
  • Kleine Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern können auf einen Aufsichtsrat verzichten.
  • Mitglieder einer Genossenschaft haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird.
  • Mitglieder einer Genossenschaft haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens gegen die Genossenschaft. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich.
  • Die Genossenschaft ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie verfügt aber mit der genossenschaftlichen Rückvergütung über ein zusätzliches, attraktives Instrument der Steueroptimierung.
  • Die Genossenschaft ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Die Pflichtprüfung nach dem Genossenschaftsgesetz gibt den Mitgliedern Sicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft.
  • Die Genossenschaft ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
  • Experten des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands begleiten und beraten Gründungswillige von der ersten Idee bis zur Gründungsprüfung.
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